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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung der Pharma Welt GmbH, für Apothekeninhaber

§ 1 Vorbemerkungen / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Konditionen für die direkte Personalvermittlung durch die Pharma Welt GmbH, Guiollettstr. 27, 60325 Frankfurt am Main (nachfolgend „Pharma Welt“ genannt) mit ihren Auftraggebern, bei welchen es sich in der Regel um Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern handelt (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt; beide zusammen nachfolgend „Vertragspartner“ genannt). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Pharma Welt in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Pharma Welt ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Pharma Welt in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Vermittlungstätigkeit an ihn vorbehaltlos ausführt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Kündigung), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Personalvermittlung; Vermittlungstätigkeit von Pharma Welt

(1) Pharma Welt unterstützt den Auftraggeber bei der Suche nach geeignetem Personal zur Vertretung bei Verhinderung, insbesondere bei Urlaub, Krankheit, Notdiensten und personellen Engpässen, anhand eines übermittelten Anforderungsprofils. Hierbei kann es sich um approbierte Apothekerinnen und Apotheker, Pharmareferenten, Coaches und Angehörige artverwandter Berufsgruppen handeln (nachfolgend „Dienstleister“ genannt).

(2) Zur Unterstützungstätigkeit gehört die Identifizierung und Kontaktierung von Dienstleistern, die Prüfung auf Eignung und Interesse anhand der mündlichen und schriftlichen Angaben des Dienstleisters sowie die Übermittlung von Profilen der Dienstleister.

(3) Pharma Welt ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss einer Tätigkeitsvereinbarung mit einem Dienstleister nachzuweisen, soweit zwischen Pharma Welt und Auftraggeber nichts anderes in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) vereinbart wurde.

(4) Pharma Welt ist nicht verpflichtet, Nachforschungen zu den Zeugnissen und anderen Angaben der Dienstleister anzustellen.

(5) Pharma Welt führt keine Nachforschungen zu juristischen Vorbelastungen der Dienstleister (strafrechtlicher, zivilrechtlicher, insolvenzrechtlicher Natur und dergleichen) durch.

(6) Pharma Welt ist im Rahmen der Vermittlungstätigkeit berechtigt, mit den Dienstleistern selbst Konditionen, Preise, usw. festzusetzen, soweit zwischen Pharma Welt und Auftraggeber nichts anderes in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) vereinbart wurde.

§ 3 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses zw. Pharma Welt und Auftraggeber; Registrierung des Auftraggebers auf der Online Plattform

(1) Das Rahmenvertragsverhältnis zwischen Pharma Welt und Auftraggeber kommt in der Regel durch die Registrierung des Auftraggebers auf der Online Plattform von Pharma Welt unter https://pharmawelt.eu/. und dem Absenden des Registrierungsformulars sowie durch die anschließende Bestätigung und Freischaltung des Auftraggebers durch Pharma Welt zustande.

(2) Das Einzelvertragsverhältnis zwischen Pharma Welt und Auftraggeber kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und der anschließenden Annahme des Auftrags durch Pharma Welt zustande.

(3) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt in der Regel durch Schaltung eines Suchauftrages über die Online Plattform von Pharma Welt unter https://pharmawelt.eu/.

(4) Im Einzelfall kann eine Auftragserteilung durch den Auftraggeber auch per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon erfolgen.

(5) Die Annahme der Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine Bestätigung des konkreten Suchauftrages per E-Mail. Die Annahme des konkreten Suchauftrages kann auch konkludent durch Aufnahme der Vermittlungstätigkeit (Beginn der Suche nach einem geeigneten Dienstleister) erfolgen.

§ 4 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses zw. Auftraggeber und Dienstleister

(1) Auftraggeber und Dienstleister schließen ihr Vertragsverhältnis in der Regel untereinander. Pharma Welt tritt im Rahmen dieses Vertragsschlusses nur als Vermittler und nicht als Vertragspartei auf. Die von Pharma Welt vermittelten Dienstleister sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Pharma Welt.

(2) Pharma Welt kann dem Auftraggeber bei Bedarf einen entsprechenden Vertrag zur Verfügung stellen. Pharma Welt übernimmt keine Haftung für Ansprüche in Zusammenhang mit dem überlassenen Vertrag sowie für deren Durchführung und Erfüllung.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeitsvereinbarung zwischen ihm und dem Dienstleister an Pharma Welt unverzüglich nach deren Zustandekommen als Kopie per Brief oder als Scan per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

(4) Falls der Auftraggeber mit dem Dienstleister keine Tätigkeitsvereinbarung in Schrift- oder Textform abgeschlossen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, Pharma Welt die zur Berechnung der Vermittlungsprovision gemäß nachfolgenden § 5 erforderlichen Vertragsbestandteile (u.a. die Vergütungsregelung) unverzüglich nach Zustandekommen der mündlichen oder konkludenten Tätigkeitsvereinbarung per E-Mail mitzuteilen. Der Auftraggeber hat Pharma Welt in der E-Mail auch darüber zu informieren, dass zwischen ihm und dem Dienstleister keine Tätigkeitsvereinbarung in Schrift- oder Textform abgeschlossen wurde.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pharma Welt unverzüglich nach Beendigung der Tätigkeit des Dienstleisters in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) mitzuteilen, sofern sich der Umfang der provisionsrelevanten Leistungen des Dienstleisters nachträglich geändert hat.

§ 5 Vermittlungsprovision

(1) Pharma Welt erhält für ihre Vermittlungstätigkeit nach den Regelungen dieser AGB eine erfolgsbezogene Vergütung (nachfolgend „Provision“ genannt).

(2) Die Provision entsteht dem Grunde nach bei Abschluss einer Tätigkeitsvereinbarung zwischen Dienstleister und Auftraggeber oder einem mit dem Auftraggeber gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Mehrheitsbeteiligung, Beherrschung, Konzern, wechselseitige Beteiligung). Der Abschluss der Tätigkeitsvereinbarung kann konkludent und formfrei erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pharma Welt mitzuteilen, ob und wann ein Anstellungsverhältnis eingegangen und welche Vergütung vereinbart wurde (siehe hierzu § 4 Absatz (3) bis (5)).

(3) Ebenso entsteht der Provisionsanspruch, wenn der Dienstleister zunächst vom Auftraggeber abgelehnt wird, anschließend aber innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung durch Pharma Welt ein Anstellungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber – oder einem mit dem Auftraggeber gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Mehrheitsbeteiligung, Beherrschung, Konzern, wechselseitige Beteiligung) – geschlossen wird.

(4) Die Höhe der Provision für die Personalvermittlung wird zwischen Pharma Welt und Auftraggeber frei vereinbart. Sie liegt in der Regel zwischen 20 % und 30 % der Nettovergütung des Dienstleisters. Soweit keine konkrete Provision zwischen Pharma Welt und Auftraggeber geregelt wird, beträgt die Provision 30 % der Nettovergütung des Dienstleisters.

(5) Stellt der Auftraggeber aufgrund oder im Rahmen eines einzelnen Suchauftrages mehr als einen von Pharma Welt vorgestellten Dienstleister ein oder wird ein von Pharma Welt vorgestellter Dienstleister vom Auftraggeber – oder einem mit dem Auftraggeber gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Mehrheitsbeteiligung, Beherrschung, Konzern, wechselseitige Beteiligung) – auf eine andere als die dem ursprünglichen Auftrag zu Grunde gelegene Stelle eingestellt, so steht Pharma Welt ein zusätzlicher Provisionsanspruch gemäß § 4 Absatz (1) und (2) zu (das sogenannte „Zusatz-Placement“).

(6) Alle Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

§ 6 Abrechnung von Vermittlungsprovision und Vergütung des Dienstleisters; Fälligkeit

(1) Pharma Welt stellt dem Auftragsgeber die Vermittlungsprovision in der Regel nach Übermittlung der Informationen gemäß § 4 Absatz (2) Satz 3 in Rechnung. Spätestens erfolgt die Rechnungsstellung durch Pharma Welt an den Auftraggeber nach Beendigung der Tätigkeit des Dienstleisters beim Auftraggeber.

(2) Pharma Welt ist zur Zwischenabrechnung berechtigt.

(3) Sämtliche Rechnungen von Pharma Welt werden mit Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig und sind innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

(4) Pharma Welt ist berechtigt, dem Auftraggeber auch die Vergütung des Dienstleisters in Rechnung zu stellen, soweit dies einzelvertraglich zwischen Pharma Welt und Dienstleister geregelt ist. § 6 Absatz (3) gilt entsprechend.

§ 7 Haftung

(1) Pharma Welt schuldet keinen Erfolg im Rahmen der Unterstützung des Auftraggebers gemäß obigem § 2.

(2) Pharma Welt haftet nicht für Pflichtverletzungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Dienstleister, insbesondere nicht für im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung eventuell anfallende Abgaben.

(3) Pharma Welt haftet nicht für unerlaubte Handlungen des Auftraggebers oder des Dienstleisters oder deren Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen.

(4) Pharma Welt haftet nicht für die Angaben und Unterlagen des Dienstleisters.

(5) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Pharma Welt im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Auf Schadensersatz haftet Pharma Welt – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pharma Welt, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die sich aus § 7 Absatz (6) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Pharma Welt nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

§ 8 Geheimhaltungspflicht

(1) Beide Vertragspartner werden den Inhalt der zwischen ihnen bestehenden Rahmenvereinbarung, der Einzelaufträge und seiner Anlagen vertraulich behandeln. Beide Vertragspartner haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen während ihrer Tätigkeit für den anderen Vertragspartner als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung der Rahmenvereinbarung zu wahren.

(2) Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge, die einem Vertragspartner anvertraut wurden, hat der jeweilige Vertragspartner unverzüglich nach ihrer auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses, an den anderen Vertragspartner zurückzugeben. Diese Verpflichtung zur Rückgabe erstreckt sich auch auf die vom Auftraggeber während der Laufzeit dieses Vertrages erhaltenen Dienstleisterprofile.

(3) Beide Vertragspartner haben sicherzustellen, dass die vorgenannten Geheimhaltungsverpflichtungen auch von ihren Angestellten oder sonstigen Hilfspersonen eingehalten werden.

§ 9 Übertragbarkeit

Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus diesen AGB und der Rahmenvereinbarung zwischen ihm und Pharma Welt nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Pharma Welt auf Dritte übertragen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Rahmenvereinbarung zwischen Pharma Welt und Auftraggeber wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

(3) Nach Kündigung erfolgende Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Dienstleister, die auf eine Vermittlung von Pharma Welt vor der Kündigung der Rahmenvereinbarung zwischen Pharma Welt und Auftraggeber zurückzuführen sind, sind gemäß § 5 provisionspflichtig.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Pharma Welt und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Pharma Welt in Frankfurt am Main. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Pharma Welt ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen.

(2) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

(3) Eine unwirksame Bestimmung wird automatisch durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB am nächsten kommt.

Frankfurt am Main, den 03.02.2022

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