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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung der Pharma Welt GmbH für Apotheker / Vertretungen

§ 1 Vorbemerkungen / Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Konditionen für die direkte Personalvermittlung durch die Pharma Welt GmbH, Guiollettstr. 27, 60325 Frankfurt am Main (nachfolgend „Pharma Welt“ genannt) mit den von ihr zu vermittelnden Apothekerinnen und Apothekern, Pharmareferenten, Coaches und Angehörige artverwandter Berufsgruppen (nachfolgend „Dienstleister“ genannt; beide zusammen nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) an ihre Auftraggeber, bei welchen es sich in der Regel um Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern (nachfolgend „Apotheke“ genannt) handelt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Zusammenarbeit gültigen bzw. jedenfalls in der dem Dienstleister zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Pharma Welt in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Pharma Welt ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Pharma Welt in Kenntnis der AGB des Dienstleisters die Vermittlungstätigkeit an die Apotheke vorbehaltlos ausführt.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Dienstleister (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Dienstleisters in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Kündigung), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Gegenstand dieser AGB

(1) Pharma Welt betreibt eine Online Plattform zur Vermittlung von Dienstleistern an Apotheken als Vertretung bei Verhinderung, insbesondere Urlaub, Krankheit, Notdiensten und personellen Engpässen. Die Online Plattform bietet den Apotheken und Dienstleistern die Möglichkeit zur Anbahnung einer gemeinsamen Tätigkeitsvereinbarung.

(2) Gegenstand dieser AGB sind die Nutzungsbedingungen der Online Plattform für die Dienstleister.

§ 3 Zustandekommen der Zusammenarbeit zw. Pharma Welt und Dienstleister; Registrierung des Dienstleisters auf der Online Plattform

(1) Die Zusammenarbeit zwischen Pharma Welt und Dienstleister kommt in der Regel durch die Registrierung des Dienstleisters auf der Online Plattform von Pharma Welt unter https://pharmawelt.eu/ und dem Absenden des Registrierungsformulars sowie durch die anschließende Bestätigung und Freischaltung des Dienstleisters durch Pharma Welt zustande. Ausnahmsweise kann eine Zusammenarbeit zwischen Pharma Welt und Dienstleister auch per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon eingegangen werden. In diesem Fall bestätigt Pharma Welt dem Dienstleister die Zusammenarbeit per E-Mail.

(2) Der Dienstleister registriert sich auf der Online Plattform von Pharma Welt über die Internetseite https://pharmawelt.eu/.

(3) Im Rahmen der Registrierung muss der Dienstleister zwingend nachfolgende Angaben zu seiner Person machen: Vorname und Nachname, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten, Qualifikationen und besondere Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse. Zudem kann der Dienstleister freiwillige Angaben machen zur gewünschten Einsatzdauer und dem gewünschten Einsatzort sowie zu Zeiträumen, in denen er nicht zur Verfügung steht.

(4) Der Dienstleister ist im Rahmen der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen, insbesondere ist er verpflichtet, seinen Realnamen und keinen Namen eines realen oder erfundenen Dritten in der Absicht zu verwenden, sich als dieser auszugeben.

(5) Pharma Welt kann die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(6) Im Rahmen der Zusammenarbeit stellt der Dienstleister Pharma Welt die zur Erstellung eines individuellen Profils und die für die Apotheke erforderlichen Auskünfte, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich unter anderem um den Nachweis der Freiberuflereigenschaft, eine Kopie der Approbationsurkunde, einen aktuellen Lebenslauf sowie Fort- und Weiterbildungsnachweise.

(7) Der Dienstleister ist verpflichtet, Pharma Welt das Ruhen, die Rücknahme oder den Widerruf der Approbation unverzüglich in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) anzuzeigen. Dies gilt auch für den Fall eines Berufsverbots, dem Widerruf oder dem Ruhen der vorübergehenden Berufsausübung.

(8) Der Dienstleister ist verpflichtet, Pharma Welt unverzüglich in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) darüber zu informieren, sofern sich die bei der Registrierung gemäß § 3 Absatz (3) gemachten Angaben geändert haben.

(9) Pharma Welt ist nicht verpflichtet, Nachforschungen zu den Zeugnissen und anderen Angaben des Dienstleisters anzustellen.

(10) Pharma Welt führt keine Nachforschungen zu juristischen Vorbelastungen des Dienstleisters (strafrechtlicher, zivilrechtlicher, insolvenzrechtlicher Natur und dergleichen) durch.

(11) Pharma Welt ist im Rahmen der Zusammenarbeit berechtigt, mit dem Dienstleister selbst Konditionen, Preise, usw. festzusetzen, soweit zwischen Pharma Welt und Dienstleister oder zwischen Pharma Welt und Apotheke nichts anderes in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) vereinbart wurde.

§ 4 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses zw. Apotheke und Dienstleister

(1) Pharma Welt schlägt der Apotheke einen oder mehrere Dienstleister vor, welche das Anforderungsprofil der Apotheken erfüllen.

(2) Apotheke und Dienstleister haben die Möglichkeit, untereinander eine Tätigkeitsvereinbarung zu schließen. Weder Apotheker noch Dienstleister sind zum Abschluss einer Tätigkeitsvereinbarung verpflichtet.

(3) Pharma Welt tritt im Rahmen des Vertragsschlusses zwischen Apotheke und Dienstleister nur als Vermittler und nicht als Vertragspartei auf. Die Vermittlungstätigkeit von Pharma Welt erfolgt ausschließlich für die Apotheke und nicht für den Dienstleister. Die von Pharma Welt vermittelten Dienstleister sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Pharma Welt.

(4) Der Dienstleister führt die mit der Apotheke geschlossene Tätigkeitsvereinbarung in eigener Organisation und Verantwortung aus.

(5) Der Dienstleister ist verpflichtet, Pharma Welt über Vertragsstörungen jeder Art, Verhinderungen sowie Kündigungen oder sonstige Beendigungen der Tätigkeitsvereinbarung unverzüglich in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) zu informieren.

§ 5 Vergütung des Dienstleisters; Abrechnung; Fälligkeit

(1) Der Dienstleister vereinbart die Vergütung für seine Tätigkeiten für die Apotheke in der Regel direkt mit der Apotheke, soweit mit Pharma Welt in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Dienstleister erhält seine Vergütung für seine Tätigkeiten für die Apotheke in der Regel direkt von der Apotheke.

(3) Der Dienstleister kann Pharma Welt beauftragen, der Apotheke auch die Vergütung für seine Tätigkeiten für die Apotheke in Rechnung zu stellen.

(a) In diesem Fall ist der Dienstleister verpflichtet, Pharma Welt unverzüglich nach Beendigung seiner Tätigkeiten für die Apotheke die geleisteten Stunden durch geeignete Tätigkeitsnachweise und die vereinbarte Vergütung durch geeignete Nachweise (bspw. einer Kopie der Tätigkeitsvereinbarung) in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) mitzuteilen, damit Pharma Welt die Tätigkeiten des Dienstleisters gegenüber der Apotheke abrechnen kann.

(b) Sämtliche Rechnungen von Pharma Welt gegenüber der Apotheke sind mit Zugang bei der Apotheke zur Zahlung fällig und sind innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum von der Apotheke zu begleichen.

(c) Pharma Welt wird dem Dienstleister die ihm zustehende Vergütung unverzüglich nach Erhalt von der Apotheke weiterleiten. Pharma Welt ist nicht zur Vorleistung verpflichtet.

(d) Pharma Welt ist nicht zur Beitreibung im Fall der Nichtleistung der Apotheke verpflichtet. Der Dienstleister kann Pharma Welt jedoch mit der Beitreibung seiner Vergütungsforderung auf Kosten des Dienstleisters beauftragen. Pharma Welt ist auch hier nicht zur Vorleistung verpflichtet.

§ 6 Haftung

(1) Pharma Welt schuldet keinen Erfolg im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Dienstleister gemäß obigem § 3.

(2) Pharma Welt haftet nicht für Pflichtverletzungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Apotheke und Dienstleister, insbesondere nicht für im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung eventuell anfallende Abgaben.

(3) Pharma Welt haftet nicht für unerlaubte Handlungen der Apotheke oder des Dienstleisters oder deren Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen.

(4) Pharma Welt haftet nicht für die Angaben und Unterlagen der Apotheke.

(5) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Pharma Welt im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Dienstleister bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Auf Schadensersatz haftet Pharma Welt – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pharma Welt, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die sich aus § 6 Absatz (6) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Pharma Welt nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

§ 7 Geheimhaltungspflicht

(1) Beide Vertragspartner werden den Inhalt der zwischen ihnen bestehenden Zusammenarbeit vertraulich behandeln. Der Dienstleister hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm während der Zusammenarbeit mit Pharma Welt und der Tätigkeit für die Apotheke als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit Pharma Welt und der Tätigkeit für die Apotheke zu wahren.

(2) Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge, die dem Dienstleister anvertraut wurden, hat der Dienstleister unverzüglich nach ihrer auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch bei der Beendigung der Zusammenarbeit mit Pharma Welt und der Tätigkeit für die Apotheke, an Pharma Welt bzw. die Apotheke zurückzugeben.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Zusammenarbeit zwischen Pharma Welt und Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Zusammenarbeit zwischen Pharma Welt und Dienstleister gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

(2) Ist der Dienstleister Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus der Zusammenarbeit unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Pharma Welt in Frankfurt am Main. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Pharma Welt ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Dienstleisters zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen.

(2) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

(3) Eine unwirksame Bestimmung wird automatisch durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB am nächsten kommt.

Frankfurt am Main, den 03.02.2022

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